Häufige Fragen
EVB Online Service für Kraftfahrzeug Zulassungen

Wie unterscheiden sich Haftpflicht und Kaskoversicherung?

Schutz und Leistungen der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung, kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch den Betrieb und Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs Dritten entstehen.

Der Versicherer prüft im Schadenfall ob die gestellten Schadenersatzansprüche des Geschädigten der Art und Höhe nach gerechtfertigt sind, stellt den Versicherungsnehmer von den Ansprüchen Dritter frei und reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche oder wehrt unbegründete und der Höhe nach überzogene Ansprüche im Interesse des Versicherungsnehmers ab.

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, so dass alle Versicherer mindestens die gesetzliche Mindestversicherungssummen im Schadenfall zur Verfügung stellen müssen. Diese betragen bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro und erhöhen sich auf 7,5 Mio. Euro wenn mehr als drei Personen bei ein und demselben Versicherungsfall zu Schaden kommen. Für Sachschäden sieht der Gesetzgeber eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro vor und für reine Vermögensschäden, d.h. Schäden die ausschließlich das Vermögen des Geschädigten betreffen ohne das ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist, müssen mindestens 50.000 Euro im Schadensfall bereit gestellt werden.

Neben den gesetzlichen Versicherungssummen bieten branchenweit alle Versicherer inzwischen Versicherungssummen von 50 bis 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Pauschalversicherung ist der Personenschaden je geschädigter Person - je nach Tarif und Versicherer - auf 7,5 bis 15 Mio. Euro begrenzt.

Optionale Bausteine zur Ergänzung der Kfz Haftpflichtversicherung

  • Auslandsschadenschutz

Mit dem Auslandsschadenschutz wird der Autofahrer gegen Versicherungslücken abgesichert, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Da die Versicherungssummen in einigen Ländern geringer sind als hierzulande müssen Autofahrer damit rechnen, dass sie bei Auslandsschäden geringere Leistungen erhalten als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz schließt diese Versicherungslücke bei Personen- und Sachschäden die durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland verursacht werden.

  • Fahrerunfallschutz

Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Unfall durch höhere Gewalt kann der Autofahrer keine Ansprüche gegen die Kfz Haftpflichtversicherung geltend machen. Diese Versicherungslücke kann durch einen Fahrerunfallschutz geschlossen werden, so dass der Versicherer den Autofahrer bei einem Personenschaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.

  • Mallorca Police

Beim Gebrauch fremder Mietfahrzeuge im Ausland – die nicht in Deutschland zugelassen und versichert sind – können gefährliche Lücken im Versicherungsschutz entstehen, da in vielen Ländern die gesetzlich festgelegten Versicherungssummen viel geringer ausfallen als hierzulande und häufig für schwere Personenschäden oder größere Sachschäden nicht ausreichen. Dies kann dazu führen das der Mieter aufgrund der Haftungsfrage einen Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen muss. Mit einer Mallorca Police wird der Versicherungsschutz für fremde Mietfahrzeuge im Ausland auf das Niveau der eigenen Kfz Haftpflichtversicherung angehoben.

  • Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz bleiben ein oder mehrere Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgetreten sind, ohne Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse der Kfz Haftpflichtversicherung. Mit einem Rabattschutz wird der Vertrag in derselben SF Klasse weitergeführt und der Haftpflichtschaden beitragsneutral reguliert.

  • Schutzbrief

Der Schutzbrief bietet Hilfe und Serviceleistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs.

Als Grundlage zur Tarifkalkulation der Kfz Haftpflichtversicherung dienen vor allem die Regionalklasse, die Typklasse und das Schadenfreiheitsklassen System.

Nicht versichert in der Kfz Haftpflichtversicherung sind Sachschäden am eigenen Fahrzeug.

Schutz und Leistungen der Kaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung sind Sachschäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Kaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch eine versicherte Gefahr. Zu Unterscheiden sind Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

Schutz und Leistungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung leistet bei Sachschäden am eigenen Fahrzeug z.B. bei Brand (Feuer, Blitzschlag, Explosion), Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Glasbruch der Fahrzeugverglasung und bei Wildschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild, sowie bei einem Totalverlust bspw. durch einen Fahrzeugdiebstahl.

Optionale Bausteine zur Ergänzung der Teilkaskoversicherung

  • Erweiterte Elementarschadendeckung

Neben Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung gibt es weitere Elementarereignisse die unmittelbar Schäden am Fahrzeug verursachen können. Hierzu gehören bspw. Erdrutsch, Dachlawinen, Lawinen und Muren die im Rahmen einer erweiterten Elementarschadendeckung versichert werden können.

  • Erweiterte Wildschadendeckung

Versichert sind Sachschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild, hierzu gehören z.B. Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und auch Marder. Schäden durch die Kollision mit anderen Tieren wie bspw. Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen sind nicht generell mitversichert. Mit der erweiterten Wildschadendeckung können Sachschäden durch den Zusammenstoß mit bestimmten Tieren oder auch mit allen Tierarten mitversichert werden.

  • Marderbissschäden

Sachschäden durch unmittelbare Bisse von Mardern oder anderen Tieren an Schläuchen, Bremsleitungen, der Verkabelung oder Gummimanschetten können optional mitversichert werden. In einigen Tarifen darüber hinaus auch Folgeschäden am Aggregat, wie z.B. bei einem Motorschaden infolge einer Überhitzung wegen Kühlwasserverlust aufgrund eines angenagten Kühlmittelschlauchs.

  • Werkstattservice

Hinter dem Begriff Werkstattservice verbirgt sich eine Werkstattbindung, so dass das Fahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden muss. Neben einem branchenüblichen Beitragsnachlass von bis zu 20 Prozent auf die Kaskoversicherung bieten einige Versicherer echte Mehrleitungen wie bspw. die Fahrzeugverbringung zur Werkstatt und nach der Reparatur zurück zum Kunden, ein kostenloses Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Reparaturdauer, erweiterte Garantien auf ausgetauschte Teile und die Reparatur. Wird bei einem Kaskoschaden die vereinbarte Werkstattbindung nicht vom Kunden eingehalten, kann der Versicherer Sanktionen erheben. Üblicherweise reguliert die Versicherung in diesem Fall nicht die vollen Kosten, sondern bringt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Abzug.

Als Grundlage zur Tarifkalkulation der Teilkaskoversicherung dienen hauptsächlich die Regionalklasse und die Typklasse des zu versichernden Fahrzeugs. Ein SF-Klassen System gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht, so dass der Beitragssatz – unabhängig vom Schadenverlauf – immer konstant 100 Prozent beträgt.

Schutz und Leistungen der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei Sachschäden durch unbekannte Dritte wie z.B. bei Vandalismus oder Fahrerflucht, sowie bei Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und bei bestimmten Schäden die nicht über die Teilkaskoversicherung gedeckt sind.

Bestandteil einer Vollkaskoversicherung ist immer eine Teilkaskoversicherung.

Optionale Bausteine zur Ergänzung der Vollkaskoversicherung

  • GAP

Die GAP Deckung bezieht sich in erster Linie auf Leasingfahrzeuge. Im Fall von Fahrzeugverlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs muss der Leasingnehmer die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasinggeber zahlen. Da von der Versicherung nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird der häufig niedriger ausfällt als die tatsächliche Restforderung des Leasinggebers entsteht für den Versicherungsnehmer eine Versicherungslücke die er ohne eine GAP Deckung selbst tragen muss. Mit der GAP Deckung wird diese Lücke ausgeglichen, so dass der Versicherer während der Laufzeit des Leasingvertrages die Differenz zwischen dem Widerbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung ersetzt. Einige Versicherer bieten neben der GAP Deckung für Leasingfahrzeuge die GAP Versicherung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge an.

  • Kaufpreisentschädigung

Die Kaufpreisentschädigung ist für teure und neuwertige Gebrauchtwagen wie bspw. Tageszulassungen oder Jahreswagen vorgesehen. Ist eine Kaufpreisentschädigung versichert, wird bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl der komplette Kaufpreis des Fahrzeugs unter bestimmten Bedingungen vom Versicherer erstattet. Die Erstattung des Kaufpreises ist dabei immer nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, branchenüblich ist ein Zeitraum von bis zu 24 Monate ab Kaufdatum bzw. Zulassungsdatum auf den Versicherungsnehmer.

  • Neuwertentschädigung

Die Neuwertentschädigung bezieht sich auf Neufahrzeuge und ist somit für Erstbesitzer interessant. Versichert ist der Fahrzeugneupreis bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Branchenüblich kann eine Neupreisentschädigung bis zu 24 Monate ab Erstzulassungsdatum vereinbart werden.

  • Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz bleiben ein oder mehrere Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgetreten sind, ohne Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung. Mit einem Rabattschutz wird der Vertrag in derselben SF Klasse weitergeführt und der Vollkaskoschaden beitragsneutral reguliert.

  • Werkstattmanagement

Hinter dem Begriff Werkstattmanagement verbirgt sich eine Werkstattbindung, so dass das Fahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden muss. Neben einem branchenüblichen Beitragsnachlass von bis zu 20 Prozent auf die Kaskoversicherung bieten einige Versicherer echte Mehrleitungen wie bspw. die Fahrzeugverbringung zur Werkstatt und nach der Reparatur zurück zum Kunden, ein kostenloses Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Reparaturdauer, erweiterte Garantien auf ausgetauschte Teile und die Reparatur. Wird bei einem Kaskoschaden die vereinbarte Werkstattbindung nicht vom Kunden eingehalten, kann der Versicherer Sanktionen erheben. Üblicherweise reguliert die Versicherung in diesem Fall nicht die vollen Kosten, sondern bringt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Abzug.

Als Grundlage zur Tarifkalkulation der Vollkaskoversicherung dienen überwiegend die Regionalklasse, die Typklasse und das SF Klassen System.

Im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig.

Nicht versichert in der Kaskoversicherung sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter.