Welche Unterlagen werden zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigt?
Folgende Unterlagen werden zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigt
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Notwendige Unterlagen zur Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Datenbestätigung im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV.
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs.
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich
- eine formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich
- die Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile und deren Ausweise.
Bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich
- die EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung sowie den Kaufvertrag, die Rechnung und den Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern).
Vordrucke für die Kraftfahrzeugzulassung
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Übergabeanzeige für die Zulassungsstelle bei Fahrzeugverkauf
- Vollmacht zur Kraftfahrzeugzulassung durch Dritte
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