Welche Schritte sind zur Ausgabe der EVB Nummer notwendig?
Bevor ein Kfz Versicherer eine EVB Nummer generiert und ausgibt muss zuvor geprüft werden ob Kraftfahrzeug, Verwendungszweck und Fahrzeugnutzer den Annahmerichtlinien entsprechen. Maßgeblich für die Vertragsannahme sind immer die aktuell geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug Versicherung (AKB) und die dazugehörenden Tarifbestimmungen (TB).
Die geltenden Annahmekriterien der verschiedenen Versicherer und der unterschiedlichen Tarife werden automatisch bei der Tarifberechnung berücksichtigt, so dass nach der Berechnung der Kfz Versicherung nur die Angebote angezeigt werden die auch von Seiten der Kfz Versicherung angenommen und eine EVB Nummer zur Fahrzeugzulassung ausgegeben werden kann.
So funktioniert der Tarifrechner zur EVB Nummern Ausgabe
Anhand folgender Eingaben im Tarifrechner werden die Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherer geprüft sowie die Angebote anhand der verschiedenen Tarife kalkuliert.
Als erstes müssen Sie das Ortskennzeichen in den Tarifrechner eingeben
Anhand des Ortskennzeichens wird die Regionalklasse ermittelt, diese gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit von Schäden im Zulassungsbezirk und hat direkten Einfluss auf die Höhe des Preises.
Wenn es zum angegebenen Ortskennzeichen zwei verschiedene Regionalklassen für Stadt und Land gibt muss zusätzlich der Zulassungsbezirk angegeben werden.
Im zweiten Schritt sind Eingaben zum Fahrzeug notwendig
Haben Sie die Fahrzeugpapiere zur Hand können Sie schnell über die dort genannten HSN (vierstellige Hersteller-Schlüssel-Nummer) und TSN (dreistellige Typ-Schlüssel-Nummer) das richtige Fahrzeug finden.
Die HSN finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) unter Punkt 2.1 und die TSN unter Punkt 2.2. Bei der TSN reicht die Eingabe der ersten drei Stellen.
Wenn Sie keine Papiere zur Hand haben oder das Fahrzeug nicht anhand der HSN und TSN aufgelistet wird können Sie alternativ die Fahrzeugsuche nach Hersteller und Modell nutzen.
Wurde das Fahrzeug nicht gefunden, ist es wahrscheinlich so neu, dass es in unserer Fahrzeugliste noch nicht aufgelistet ist oder es handelt sich um einen Oldtimer der vor mehr als 40 Jahren gebaut wurde und nicht über unseren Online Service versicherbar ist.
Wenn Ihr Fahrzeug als Pkw oder Lkw zugelassen werden kann prüfen Sie bitte die Zulassungsart, diese ist wichtig für die richtige Tarifierung. Bitte beachten Sie dabei, dass unser Tarifrechner nur für Fahrzeuge mit einer Pkw Zulassung ausgelegt ist, Fahrzeuge mit einer Lkw Zulassung sind derzeit nicht über unseren Service versicherbar.
Im dritten Schritt sind Angaben zur Zulassung erforderlich
Wählen Sie aus ob das Fahrzeug jetzt zugelassen wird (Fahrzeugkauf oder Halterwechsel) oder ob das Fahrzeug bereits auf ihren Namen versichert ist (Versicherungswechsel).
Wählen Sie „Fahrzeugkauf oder Halterwechsel“, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder auf einen anderen Halter zulassen wollen. Sie erhalten dann automatisch die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für die Zulassung.
Wählen Sie „Versicherungswechsel“, wenn Sie die Kfz Versicherung für Ihr jetziges Fahrzeug wechseln möchten. Die Zulassungsstelle wird dann automatisch informiert und es findet keine Anmeldung oder Ummeldung statt.
Geben Sie ein ob es sich um ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Einige Versicherer geben einen Rabatt auf die Kfz Versicherung von Neufahrzeugen, jedoch in den meisten Fällen nur dann, wenn Sie als Erstbesitzer in den Zulassungspapieren eingetragen sind. Wurde das Fahrzeug mit einer Tageszulassung schon einmal zugelassen wählen Sie „Gebrauchtfahrzeug“ aus.
Geben Sie den ungefähren Neuwert des Fahrzeugs ein, sofern der vorausgefüllte Neuwert nicht zutrifft. Diesen Wert können Sie beliebig verändern. Geben Sie den Listenpreis inklusive Sonderausstattung an. Ist Ihnen der genaue Preis nicht bekannt, genügt eine Schätzung. Der vorgegebene Wert soll als Orientierungshilfe dienen und entspricht dem Neuwert ohne Sonderausstattung.
Machen Sie Angaben zum Halter des Fahrzeugs. Der Fahrzeughalter ist die Person, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Der Halter kann eine andere Person als der Versicherungsnehmer sein.
Bei Fahrzeugkauf oder Halterwechsel lohnt es sich, dass Kraftfahrzeug auf den Versicherungsnehmer zuzulassen, da viele Versicherer bei einer abweichenden Halterschaft einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf den Tarifbeitrag erheben. Ausgenommen sind hiervon üblicherweise Ehepartner, Lebenspartner und die leiblichen Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer.
Geben Sie das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ein, diese finden Sie im Feld B der Zulassungspapiere.
Als nächstes geben Sie das Datum ein zu dem das Fahrzeug auf Sie zugelassen wurde (Versicherungswechsel), da einige Versicherer zusätzliche Nachlässe für Erstbesitzer vergeben.
Jetzt folgt die Eingabe wann die Versicherung beginnen soll. Falls Sie das genaue Datum noch nicht kennen, wählen Sie sicherheitshalber den frühestmöglichen Termin. Ohne Versicherungsnachweis in Form einer EVB Nummer können Sie Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Dadurch entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil, auch wenn sich die Zulassung verschiebt, Sie zahlen erst ab dem Tag der Zulassung.
Wichtig für Versicherungswechsler
Üblicherweise beginnt der neue Vertrag erst zur nächsten Hauptfälligkeit und somit zum Ablauf der Vorversicherung. Ausgenommen von dieser allgemeinen Regelung ist Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Vertrag durch den Versicherer gekündigt wurde.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zulassen wollen, geben Sie den Monat des Saisonbeginns und den Monat des Saisonendes ein. Damit der Vertrag nach einem schadenfreien Jahr in eine günstigere SF Klasse eingestuft wird muss die Saisondauer mindestens sechs Monate pro Jahr betragen.
Beachten Sie dabei, dass außerhalb des Saisonzeitraums das Fahrzeug auf einem eingefriedeten Privatgrundstück abzustellen ist, es darf außerhalb der Saison weder auf öffentlichen Wegen und Plätzen gefahren oder geparkt werden.
In den nächsten Schritten folgen Angaben zur Fahrzeugnutzung
Private, gewerbliche, private und gewerbliche Nutzung, zur jährlichen Fahrleistung (Kilometer), zu den Fahrern und zum Versicherungsnehmer.
Weiter geht’s mit dem Versicherungsumfang
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und SB, danach folgen die Angaben zur Vorversicherung und zum Schadenfreiheitsrabatt (die SF Klasse finden Sie in der aktuellen Beitragsrechnung Ihres Kfz Versicherers), sowie Angaben zur Vorschadensituation innerhalb der letzten drei Jahre.
Zum Abschluss folgen die Angaben
Zum nächtlichen Abstellplatz, der Finanzierungsart, der freien Werkstattwahl oder Werkstattbindung, Berufsrabatte, sonstige Rabatte und die Zahlungsweise.
Nach der Berechnung Tarif auswählen
Nach der Berechnung zeigt Ihnen der Tarifrechner die Angebote von den günstigsten Versicherern die Ihnen die EVB Nummer zur Zulassung sofort online ausgeben und per E-Mail zusenden.
Sie werden überrascht sein, dass der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot über 100 Prozent betragen kann. Achten Sie daher vor der Beantragung auch auf den angebotenen Versicherungsumfang und die vergebenen Tarifnoten.
In vielen Fällen bieten die günstigsten Versicherungen nur eine Grundabsicherung und den Versicherungsschein sowie die Vertragsverwaltung nur online an.
Wir sind uns sicher dass Sie ein durchaus günstiges Angebot finden das auch Ihren individuellen Wünschen vom Versicherungsumfang bis zu den erwarteten Serviceleistungen entspricht.
Versicherung beantragen und EVB Nummer notieren
Beantragen Sie Ihre neue Kfz Versicherung bei dem Versicherer Ihrer Wahl und Sie bekommen die EVB Nummer zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs bzw. zur Umschreibung und Halterwechsel bei einem Gebrauchtfahrzeug.