Häufige Fragen
EVB Online Service für Kraftfahrzeug Zulassungen

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Schadenfreiheitsklassen (SF Klassen) gibt es für die Kfz Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. In den SF Klassen wird der Schadenfreiheitsrabatt für unfallfrei zurückgelegte Versicherungsjahre geregelt.

Für jedes schadenfreie Jahr wird der Vertrag in eine höhere SF Klasse eingestuft und der Schadenfreiheitsrabatt für den Versicherungsnehmer steigt. Umso mehr schadenfreie Versicherungsjahre Sie in Folge zurückgelegt haben umso höher fällt die SF Klasse aus und der Schadenfreiheitsrabatt (Nachlass auf den kalkulatorischen Grundbeitrag) steigt bzw. die Prozente sinken.

Welcher Schadenfreiheitsrabatt für welche SF Klasse gilt, dass ist in den jeweiligen SF Klassen Tabellen für die Kfz Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung geregelt. Ein einheitliches SF Klassen System gibt es nicht, so dass die SF Klassen Tabellen von Tarif zu Tarif und von Versicherer zu Versicherer vollkommen unterschiedlich ausfallen.

Wenn Sie einen Unfall verursachen, werden Sie zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) in eine niedrigere SF Klasse eingestuft, damit sinkt der Schadenfreiheitsrabatt und der Beitrag steigt wieder gegenüber dem Vorjahr.

Rückstufungen im Schadenfall sind in den Rückstufungstabellen für die Kfz Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung geregelt. Eine einheitliche Rückstufungspraxis gibt es nicht, so dass die Rückstufung im Schadenfall von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfallen kann.

Wie werden die Schadenfreiheitsklassen bei einem Wechsel übernommen?

Bei einem Versicherungswechsel werden die Schadenfreiheitsklassen des Vorvertrages – ohne die Berücksichtigung von etwaigen Sondereinstufungen – auf den neuen Vertrag übertragen.

Bei einem stornierten Versicherungsvertrag ist eine Übernahme der SF Klassen in einen neuen Vertrag innerhalb der ersten 7 Jahre ab der Aufhebung des Vorvertrages möglich.

Ist der Vorvertrag mehr als sieben Jahre unterbrochen, fallen die Regelungen der Versicherer unterschiedlich aus, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Bei einigen Versicherern wird der Vertrag wie ein Neuvertrag ohne Vorversicherung behandelt und in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ eingestuft, andere haben die Übernahmeregelung auf 10 Jahre ausgeweitet und einige Versicherer sogar auf einen unbegrenzten Zeitraum.

Welche Schadenfreiheitsklasse bekomme ich in der Vollkaskoversicherung?

Wenn Sie bisher noch keinen Vertrag mit einer Vollkaskoversicherung hatten, erfolgt die erstmalige Einstufung in der Vollkaskoversicherung in die gleiche SF Klasse wie in der Kfz Haftpflichtversicherung.

Wenn bereits eine Vollkaskoversicherung innerhalb der letzten 12 Monate bestand, so erfolgt die Wiedereinstufung üblicherweise in die gleiche SF Klasse wie vor der Unterbrechung.

Bestand bereits seit über einem Jahr keine Vollkaskoversicherung, so erfolgt meistens die erneute Einstufung in die gleiche SF Klasse in der die Kfz Haftpflichtversicherung geführt wird.

Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Fahranfänger?

Wenn Sie 3 Jahre oder länger im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen eine gewisse Fahrroutine unterstellt, deshalb beginnen Sie in diesem Fall in der Klasse SF ½. Der Schadenfreiheitsrabatt liegt hier zwischen 62 Prozent und 76 Prozent, je nach Tarif und Versicherer.

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahren besitzen, werden Sie in die Klasse SF 0 eingestuft. Der Schadenfreiheitsrabatt liegt in diesem Fall zwischen 78 Prozent und 166 Prozent, je nach Tarif und Versicherer.

Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Zweitwagen?

Für die erstmalige Zweitwageneinstufung gibt es keine einheitliche Regelung. Üblicherweise erfolgt die erstmalige Einstufung eines Zweitwagens ab der Klasse SF ½. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe an Sondereinstufungen die vor allem von der Einstufung des Erstwagens und dem Fahrerkreis des Zweitwagens abhängig sind.

Im günstigsten Fall können Sie den Zweitwagen wie den Erstwagen versichern bis hin zur Klasse SF 36. Für diese Einstufung müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie bspw. Fahrer des Erst- und Zweitwagens sind identisch und alleinige Nutzer oder Erst- und Zweitwagen werden nur von Ihnen und Ihrem Ehe-/Lebenspartner genutzt.

Kann eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadenfall verhindert werden?

Wenn Sie noch einen alten Vertrag haben der in der Schadenfreiheitsklasse SF 25 mit 30% geführt wird und dieser einen Rabattretter vorsieht, erfolgt zwar eine Rückstufung in eine schlechtere SF Klasse, diese verläuft jedoch beitragsneutral, da sich der Schadenfreiheitsrabatt nicht ändert.

Wenn Sie in Ihrem Vertrag einen Rabattschutz vereinbart haben wird der Vertrag aufgrund eines eingetretenen Schadenfalls im folgenden Versicherungsjahr nicht zurückgestuft, die aktuelle Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen auch im nächsten Jahr erhalten.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit auf die Leistung des Versicherers zu verzichten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Hat der Versicherer den Schaden bereits reguliert, so können Sie den Schaden ggf. vom Versicherer zurückkaufen und Ihren Anspruch auf eine bessere SF Klassen Einstufung wahren.

Wie kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Der bisher SF Berechtigte Versicherungsnehmer muss der Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich schriftlich abtreten, hierzu ist ein spezielles Übertragungsformular notwendig.

Eine Rückübertragung der schadenfreien Jahre ist nicht möglich! Die Abtretung kann nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem SF Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen.

Diese Regelung zur SF Klassen Übernahme wird nicht bei allen Versicherern einheitlich gehandhabt.