Häufige Fragen
EVB Online Service für Kraftfahrzeug Zulassungen

Welche Unterlagen werden zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigt?

Folgende Unterlagen werden zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigt

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

Notwendige Unterlagen zur Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Datenbestätigung im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. 
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs.

Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich

  • die Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile und deren Ausweise.

Bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich

  • die EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung sowie den Kaufvertrag, die Rechnung und den Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern).

Vordrucke für die Kraftfahrzeugzulassung

 

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