Häufige Fragen
EVB Online Service für Kraftfahrzeug Zulassungen

Welche Unterlagen werden zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs benötigt?

Folgende Unterlagen werden zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs benötigt

Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeugs kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich zulassen. Dabei muss jedoch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) nachgewiesen werden.

Die Wiederzulassung kann grundsätzlich nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.

Der Halter kann die Wiederinbetriebnahme auch durch einen schriftlich bevollmächtigten beantragen, dieser muss jedoch eine vom Halter und ggfls. Kontoinhaber unterschriebene Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer vorlegen.

Notwendige Unterlagen zur Zulassung

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (7-stellige eVB-Nr.).  
  • Kennzeichenschild(er), soweit noch vorhanden.
  • Ein amtliches Dokument aus dem das Vorhandensein einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung hervorgeht.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Einzugsermächtigung zur Kraftfahrzeug-Steuer zu einem Konto des Halters.

Bei Wiederzulassung durch Bevollmächtigte zusätzlich

  • Eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung.
  • Eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Vordrucke für die Kraftfahrzeugzulassung

 

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