Häufige Fragen
EVB Online Service für Kraftfahrzeug Zulassungen

Wann beginnt der Versicherungsschutz und von wem erhalte ich den Versicherungsschein?

Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Zulassung

Sobald Sie mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB Nummer) Ihr Fahrzeug zulassen, beginnt der Versicherungsschutz der Kfz Haftpflichtversicherung.

Für die Kaskoversicherungen – Teilkasko und Vollkaskoversicherung – gilt der vorläufige Versicherungsschutz nur dann, wenn Ihnen dieser vom Versicherer bestätigt wird.

Die Bestätigung über den vorläufigen Versicherungsschutz der Kaskoversicherung erfolgt mit der Antragsannahmebestätigung, diese erhalten Sie üblicherweise unmittelbar nach der Antragsstellung über unsere Seiten per E-Mail.

Der vorläufige Versicherungsschutz gilt auch wenn Ihnen der Versicherungsvertrag noch nicht vorliegt und Sie noch keinen Beitrag an den Versicherer gezahlt haben.

Den Versicherungsschein erhalten Sie vom Versicherer oder deren Bevollmächtigten

Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein als Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.

Sie erhalten den Versicherungsschein nach Abschluss des Vertrages auf den vom Versicherer angebotenen Übermittlungsweg.

Die meisten Versicherer stellen Ihnen den Versicherungsschein auf dem Postwege zu, einige versenden das Vertragsdokument nur per E-Mail im PDF-Format oder geben Ihnen die Möglichkeit den Versicherungsschein im geschützten Bereich ihres Kundenportals aufzurufen und auszudrucken oder zu speichern.

Auf jeden Fall werden Sie vor dem Vertragsabschluss darauf hingewiesen welcher Übermittlungsweg zur Bereitstellung des Versicherungsscheins angeboten wird.